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Geborgenheit im Alter -
Wir sind für Sie da.

Hilfsbereit, alltagshelfer, zweibrücken

Wir und unsere freundlichen, umsichtigen und gut ausgebildeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Betreuung und hauswirtschaftlicher Unterstützung. Dadurch können wir Ihnen und Ihren Angehörigen in allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihre Wünsche und Bedürfnisse bestens erfüllen. Die Zufriedenheit unserer Kunden und die Qualität unserer Dienstleistungen stehen für uns an erster Stelle. 

Alltagsbegleiter, Alltagshelfer, zweibrücken
Leistungen

Unsere Leistungen für Sie: immer flexibel, immer mitmenschlich

Damit Sie sich voll und ganz auf unsere Betreuungskräfte verlassen können, achten wir bereits bei der Auswahl auf deren Eignung und Sozialkompetenz, damit sie unseren und vor allem Ihren Ansprüchen gerecht werden.

Alltagsbetreuung

Gesellschaft

  • Unterhaltung

  • Vorlesen und Lesen

  • Gemeinsame Aktivitäten, wie z.B. Spielenachmittag

  • Entlastung der Angehörigen

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigen und Aufräumen

  • Müll wegbringen

  • Essensvor- und zubereitung

  • Wäsche waschen, trocknen und bügeln

  • Haustiere füttern und Pflegen

Demenzbetreuung

  • Unterstützung zu Hause

  • Gewohntes beibehalten

  • Erinnerungsalben gestalten

  • Geschichten von früher erzählen

  • Alltagsbegleitung

Ausser-Haus-Betreuung

  • Spaziergänge

  • Arzt- und Friedhofsbesuche

  • Einkäufe und andere Besorgungen

  • Behördengänge

  • Veranstaltungen

Behördenhilfe

  • Schreiben an Behörden, Krankenkassen

  • Ausfüllen und Stellen von Anträgen

  • Ordnung und Pflege der Unterlagen

Jetzt unverbindlich informieren ...

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren persönlichen Anliegen weiter. Schreiben Sie einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns gleich an.

Alltagshilfe, Hilfsbereit

Jeder Mensch sollte ein glückliches, altersgerechtes und individuelles Leben führen können. Wir sind die helfende Hand, die Familien, Senioren, Bedürftigen und Angehörigen im Alltag so oft fehlt. 

Nutzen Sie unser Angebot – Hilfe in Anspruch zu nehmen ist kein Zeichen von Schwäche …


Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob unsere Leistungen auch für Sie in Frage kommen und begleiten Sie gerne bei den entsprechenden Anträgen. 

Sprechen Sie uns an, ob auch an Ihrem Wohnort eine Betreuung oder eine Haushaltshilfe durch uns möglich ist.

 

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich über die vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung im Alltag und deren Finanzierung.

Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine Lösung!  Möglichkeit!

Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Kosteübernahm

Betreuungs- und Entlastungsleistungen - Unterstützung im Alltag

Alle Pflegebedürftigen mit Einstufung in einen Pflegegrad, haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag aus dem §45a SGB XI über die Pflegekassen.

125 € stehen Ihnen hier monatlich zur Verfügung, um Unterstützungsangebote für Ihren Alltag in Anspruch zu nehmen. Das verbleibende Jahresbudget kann bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen und in Anspruch genommen werden.

Wir unterstützen Sie mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen wie Wäschepflege, Reinigung des Wohnumfeldes, Kochen und Einkaufen. Doch nicht nur das, wir begleiten Sie zum Arzt oder Therapeuten, zu Freunden und Verwandten. Wir begleiten Sie zu Veranstaltungen, mit denen Sie am sozialen Leben teilhaben möchten. Spaziergänge und gemeinsame Freizeitgestaltung ist ebenfalls möglich.

Alltagsbegleiter, alltagshelfer, pirmasens

Kostenübernahme

Abrechnung über die Pflegekasse

Alltagshilfe mit Herz

Wir, die Alltagshelden Hüther verfügen über eine Pflegekassenzulassung. Als anerkannter

Betreuungsdienst haben wir verschiedene Möglichkeiten, unsere Leistungen über die Pflegekasse

abzurechnen.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 a+b SGB XI

Nach §45 SGB XI können wir entsprechende Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Dafür

stehen jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1), der zuhause gepflegt wird, 125 EUR monatlich

durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.

40% der Pflegesachleistungen des jeweiligen Pflegegrades

Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs können für Betreuungs- und

Entlastungsleistungen eingesetzt werden.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Im Rahmen der „Verhinderungspflege“ bzw. „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“

nach §39 SGB XI können pro Kalenderjahr Leistungen im Umfang von max. 2.418 EUR abgerufen

werden.

Selbstzahler

Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, die Kosten für die Betreuung selbst zu tragen.

Wir sind für Sie da 😊

Zu Hause gut versorgt, mit und ohne Pflegegrad !

Denn egal, ob Sie aus Altersgründen, aufgrund einer Erkrankung oder infolge anderer Einschränkungen Unterstützung wünschen: Wir helfen Ihnen, möglichst lange selbstbestimmt in Ihren eigenen vier Wänden zu leben – mit flexiblen und bezahlbaren Lösungen, die genau auf Ihre Wünsche abgestimmt sind. Selbstverständlich sind wir auch von den Kassen zugelassen und anerkannt.

Gerne unterstützen wir Sie bei den alltäglichen Dingen, die Sie  – vorübergehend oder langfristig – nur mit Anstrengung bewältigen können.

Wir sind für Sie da – wir helfen Ihnen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen bei der Bewältigung Ihres Alltags, unterstützen Sie im Haushalt und begleiten Sie gerne zu gemeinsamen Aktivitäten  außer Haus.

 

Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen so zu unterstützen, dass Sie so lange als möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Haushaltshilfe, alltagsbegleiter

Unsere Qualitätsstandards: 

Unverbindliches kostenloses Erstgespräch

Dienstleistungsvertrag vor Aufnahmebeginn 

2 Wochen Kündigungsfrist

Jeder Einsatz ist stornierbar (bis 1 Tag vorher bis 12:00 Uhr kostenfrei).

Erreichbar für Leistungsänderungen und für Beschwerden.

Betreuungskräfte sind vor dem ersten Einsatz ausreichend qualifiziert.

Bei der Auswahl der Betreuungskraft werden Kundenwünsche angemessen berücksichtigt.

Betreuungskräfte erhalten bei Ihrem ersten Einsatz eine persönliche Einweisung.

Dienstleistungen werden in der Regel von derselben Betreuungskraft ausgeführt.

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